Entschuldigungen und Beurlaubungen

Entschuldigungen

Die Entschuldigungen (.pdf) sind von der Schülerin bzw. vom Schüler spätestens eine Woche nach Wiederbeginn des Unterrichts dem Fachlehrer bzw. der Fachlehrerin vorzulegen. Dieser / Diese zeichnet die Entschuldigungen ab und trägt sie im Kursheft ein.

Beurlaubungen

Beurlaubungen (.pdf) werden nur durch die Stufenleitung ausgesprochen. Das unterzeichnete Formular muss dann von der Schülerin / dem Schüler dem Fachlehrer bzw. der Fachlehrerin vorgelegt werden.

Beurlaubungen und Entschuldigungen werden von den Schülerinnen und Schülern als Nachweis aufbewahrt.